Prinz Ernst August will Verurteilung nicht hinnehmen

Hildesheim. Vor dem Landgericht in Hildesheim beginnt am Montag ein von Prinz Ernst August von Hannover angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren gegen seine Verurteilung vom 25. November 2004. Weil er einen deutschen Hotelier attackiert hatte, war Ernst August wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445000 Euro verurteilt worden

Hildesheim. Vor dem Landgericht in Hildesheim beginnt am Montag ein von Prinz Ernst August von Hannover angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren gegen seine Verurteilung vom 25. November 2004. Weil er einen deutschen Hotelier attackiert hatte, war Ernst August wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445000 Euro verurteilt worden. Ziel des Wiederaufnahmeverfahrens ist nach Angaben des Anwalts von Ernst August nachzuweisen, dass sein Mandant den Hotelier seinerzeit nur zwei Ohrfeigen gegeben habe. Anders als zunächst vorgesehen wird Prinzessin Caroline als Augenzeugin des Vorfalls nicht erscheinen. Sie begründete ihr Fernbleiben nach Angaben eines Gerichtssprechers damit, dass die Medien vom Landgericht über ihr geplantes Kommen informiert worden seien. ddp

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