Porno-Pranger: Gericht stärkt Rechte von Privatpersonen

Essen. Der "Porno-Pranger" bröckelt: Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg, die Konsumenten von illegalen Downloads abmahnt, darf den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet nicht auf einer so genannten Gegnerliste im Internet veröffentlichen. Das hat das Essener Landgericht gestern entschieden

Essen. Der "Porno-Pranger" bröckelt: Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg, die Konsumenten von illegalen Downloads abmahnt, darf den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet nicht auf einer so genannten Gegnerliste im Internet veröffentlichen. Das hat das Essener Landgericht gestern entschieden. Auf der Liste sollten Personen verzeichnet werden, gegen die eine Abmahnung ausgesprochen wurde.Nach Ansicht des Gerichts würde die Frau in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Da die Kanzlei auch Mandanten aus dem Rotlichtmilieu habe, müsse die Klägerin Sorge haben, dass ihr Name in Zusammenhang mit illegalen pornographischen Inhalten gebracht werde. dpa

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