Neues Licht für Deutschlands Räder

Berlin. Radfahren wird immer beliebter. Was viele Radler jedoch nicht wissen: In Deutschland besteht eine Dynamo-Pflicht. Wer also ein batteriebetriebenes Anstecklicht verwendet und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium erwägt jetzt aber, die aus den 70er Jahren stammende Dynamo-Pflicht abzuschaffen

 Alte Dynamos wie auf diesem Bild sollen bald keine Pflicht mehr sein.Foto: dpa

Alte Dynamos wie auf diesem Bild sollen bald keine Pflicht mehr sein.Foto: dpa

Berlin. Radfahren wird immer beliebter. Was viele Radler jedoch nicht wissen: In Deutschland besteht eine Dynamo-Pflicht. Wer also ein batteriebetriebenes Anstecklicht verwendet und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium erwägt jetzt aber, die aus den 70er Jahren stammende Dynamo-Pflicht abzuschaffen.

Schon im Anfang des Jahres in Kraft getretenen "Nationalen Radverkehrsplan 2020" heißt es, dass die Vorschriften für Fahrräder insbesondere im Hinblick auf die Beleuchtung "an den Stand der Technik" angepasst werden sollen. Der hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Leicht handhabbare Batterieleuchten gibt es in allen Formen und Größen. Eine Sprecherin von Minister Peter Ramsauer bestätigte jetzt, dass derzeit eine Änderung der "lichttechnischen Vorschriften" in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erarbeitet werde, die "mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält, aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt".

Im Klartext: Auch die Freigabe von Batterielampen anstelle eines Dynamos wird erwogen. Im Frühjahr will das Ministerium endgültig über ein Ende der Zwangsnutzung entscheiden. Derzeit seien die Beratungen in den entsprechenden Fachgremien noch nicht abgeschlossen, heißt es. Dem ungeachtet beschäftigte das Thema in der Vergangenheit schon den Bundesrat. Anfang Dezember beriet auch der CDU-Parteitag darüber, weil sich die Junge Union für die Abschaffung der Dynamo-Pflicht stark gemacht hatte. Der Antrag wurde zur Beratung an die Unions-Bundestagsfraktion überwiesen. Unumstritten ist eine solche Maßnahme nicht: So warnen Verkehrsexperten in einer internen Stellungnahme an das Ministerium vor den Folgen für die Verkehrssicherheit. Ganz praktisch heißt es in einem Papier: "Welcher Schüler würde schon absteigen und sein Rad schieben, weil die Akkus seines Scheinwerfers entladen sind?" Darüber hinaus habe die inzwischen weit verbreitete Technik mit Nabendynamo und Standlichtfunktion große Fortschritte gemacht. In der Diskussion ist nun, zumindest für Kinderfahrräder die Dynamo-Pflicht beizubehalten. Denn Kinder vergessen schneller, das Batterielicht ans Rad zu stecken.

Gemäß Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigen Fahrräder ein Licht, das von einem Dynamo angetrieben wird. Überdies muss das Licht durchgehend leuchten und darf nicht blinken, was viele Radfahrer aber als sicherer empfinden. Rennräder, die nicht mehr als elf Kilo schwer sind, dürfen hingegen mit batteriebetriebenem Front- und Rücklicht gefahren werden. Für die modernen Mountainbikes oder individuell gebaute Räder gilt das wiederum (noch) nicht. Sie gab es noch gar nicht, als die Vorschrift erlassen wurde.

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