Nachbarstreit ums Rauchen soll vor BGH weitergehen

Potsdam/Rathenow · Mieter müssen mit Rauchern auf dem Nachbarbalkon leben. Das hat das Landgericht Potsdam am Freitag entschieden.

Die Richter wiesen damit in der Berufungsinstanz die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares ab (Az.: 1 S 31/13). Die Kläger aus Premnitz in Brandenburg hatten sich am Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört und waren deshalb vor Gericht gezogen - ohne Erfolg. Nun wollen Ursula (75) und Anton Reinl (82) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weiterkämpfen. "Wir wollen doch nur etwas Rücksicht", betonte Kläger Reinl. Nach seiner Schilderung sind gemütliche Kaffeerunden auf seinem Balkon nicht möglich, weil die Nachbarn qualmen.

Die Potsdamer Richter eröffneten ihnen die Chance auf Antrag ihres Anwalts und ließen eine Revision des Urteils vor dem BGH zu. "Die Fragen des Nichtraucherschutzes sind immer wieder in der öffentlichen Diskussion", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Christ.

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