Urteil Messerstecher von Barmbek erhält lebenslange Haft

Hamburg · Sein Glaube nahm immer radikalere Züge an, in einem Supermarkt griff Ahmad A. schließlich spontan zum Küchenmesser und attackierte wahllos Kunden: Der Messerstecher von Hamburg-Barmbek ist gestern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld des Palästinensers fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der 27-Jährige habe sich des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht, begründete der Vorsitzende Richter Norbert Sakuth das Urteil.

Sein Glaube nahm immer radikalere Züge an, in einem Supermarkt griff Ahmad A. schließlich spontan zum Küchenmesser und attackierte wahllos Kunden: Der Messerstecher von Hamburg-Barmbek ist gestern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld des Palästinensers fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der 27-Jährige habe sich des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht, begründete der Vorsitzende Richter Norbert Sakuth das Urteil.

Der abgelehnte Asylbewerber hatte im Gerichtsprozess gestanden, am 28. Juli 2017 in einem Supermarkt im religiösen Eifer einen 50 Jahre alten Kunden erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben. Anschließend rannte er auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte noch fünf Passanten. Mit starrem Gesichtsausdruck verfolgte Ahmad A. die Urteilsbegründung. Sein Verteidiger Christoph Burchard erklärte, er werde mit seinem Mandanten noch besprechen, ob man gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wolle.

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