Kein Jugenfstrafrecht für 20-Jährigen Lebenslange Haft für den Herne-Mörder

Bochum · Die Tat schockiert: Marcel H. tötete 2017 einen Neunjährigen und einen Ex-Freund. Fotos der Leichen stellte er ins Netz.

 Regungslos soll der Angeklagte Marcel H., hier neben seinem Anwalt Michael Emde auf der Anklagebank, das Urteil aufgenommen haben.

Regungslos soll der Angeklagte Marcel H., hier neben seinem Anwalt Michael Emde auf der Anklagebank, das Urteil aufgenommen haben.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Er kam im Anzug ins Bochumer Landgericht und hatte Hoffnung auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Doch gestern kassierte der Marcel H. für einen zweifachen Mord von seltener Grausamkeit die Höchststrafe – lebenslang.

Elf Monate ist es her, dass der 20-Jährige aus Herne im Ruhrgebiet zuerst den neunjährigen Jaden und dann auch seinen einstigen Freund Christopher (22) umbrachte. Wann er wieder aus der Haft kommt, ist völlig unklar. Vielleicht sogar nie mehr, denn die Bochumer Kammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Weil die Richter Marcel H. für sehr gefährlich halten, behielten sie sich eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. Die wäre unbefristet. Marcel H. hatte sich für die Urteilsverkündung erstmals ein dunkles Sakko angezogen. Zum Prozess­auftakt vor knapp fünf Monaten war er noch in Badelatschen und Gefängniskluft vor Gericht erschienen. Das Urteil nahm er ohne Regung auf – wahrscheinlich wird er es sogar akzeptieren. „Nach Lage der Dinge werden wir keine Revision einlegen“, sagte sein Verteidiger Michael Emde. „Ich habe mit ihm gesprochen. Er will es nicht.“

Ganz spurlos scheint die Gerichtsverhandlung aber nicht an dem jetzt 20-Jährigen vorbeigegangen zu sein. Vor allem auch wegen des großen Medieninteresses: „Er hatte manchmal das Gefühl, als ob er sich gerade im Käfig im Zoo befindet“, so Rechtsanwalt Emde. Die Mutter des kleinen Jaden, der im März 2017 als Erster getötet worden war, nahm das Urteil mit gemischten Gefühlen auf. „Die Tat wird sie ihr Leben lang begleiten“, sagte ihr Anwalt Reinhard Peters. „Es ist aber wichtig, dass Opfer von Gewalttaten das Gefühl haben, dass eine gerechte Strafe verhängt wird. Das war hier der Fall.“

Richter Stefan Culemann hatte in der nur rund zehnminütigen Urteilsbegründung praktisch kein Wort mehr über die grausamen Taten verloren. Dass mit dem Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung am Ende sogar die Höchststrafe verhängt wurde, begründete er so: „Die Tötung von Jaden war völlig anlasslos.“ Außerdem habe H. in der U-Haft weitere Tötungsfantasien geäußert – etwa die Strangulierung einer Wachtmeisterin mit deren eigenen Haaren.

Die Richter sprachen den Hinterbliebenen der Opfer zudem insgesamt 90 000 Euro Schmerzensgeld zu. Doch die Zahlung kann natürlich nur fließen, wenn Marcel H. irgendwann zu Geld kommt.

Der zur Tatzeit 19-Jährige hatte über seinen Verteidiger gestanden, am 6. März 2017 den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und tags darauf seinen 22-jährigen früheren Schulfreund Christopher umgebracht zu haben. Die Ärzte zählten später 120 Messerstiche. Fotos der grausam zugerichteten Leichen waren damals im Internet aufgetaucht und hatten für Angst und Entsetzen gesorgt. Im Prozess sagte Marcel H. nichts zu den Vorwürfen. In einem Brief an seine Mutter hatte er Anfang des Jahres allerdings erstmals geäußert, ihm sei bewusst geworden, welchen „Schaden“ er mit seinen Taten „angerichtet“ habe. Unterzeichnet war der Brief mit der Grußformel: „Dein ratloser Sohn Marcel“. Die Richter aber blieben  skeptisch: „Ob das Bedauern authentisch ist, vermögen wir nicht zu beurteilen.“

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