Autofahrer überfährt Frau Küssende Frau absichtlich überfahren

Frankfurt/Main · Ein küssendes Paar auf einem Zebrastreifen hielt ihn auf, da verlor der Autofahrer die Geduld und fuhr einfach los: Weil der 27-Jährige die Frau überfahren und getötet hat, ist er vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter gingen gestern im Urteil von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Sie sahen keinen Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten, hielten eine hohe Strafe aber für „angemessen und geboten“. Ursprünglich war der Autofahrer wegen Totschlags angeklagt.

Der Angeklagte hatte sich im September 2015 am Rande eines Volksfestes in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) darüber geärgert, dass sich die Frau und ihr Lebensgefährte auf dem Zebrastreifen küssten. Der Fahrer beschleunigte, die Frau wurde vom Wagen erfasst und auf die Motorhaube geschleudert. Dann geriet die 41-Jährige unter das Auto und wurde rund 400 Meter mitgeschleift. Sie starb an der Unfallstelle. Ihr damals 38-jähriger Lebensgefährte wurde zu Boden geschleudert und verletzt. Der Fall hatte über die Region hinaus für großes Aufsehen gesorgt.

Der Vorsitzende Richter sprach von einem „bundesweit bislang einmaligen Vorfall, der in der Rechtsprechung seinesgleichen sucht“. Die Tat sei auf die „gravierende Charakterschwäche“ des Angeklagten zurückzuführen gewesen. Der Kuss des späteren Todesopfers mit dem Lebensgefährten sei ein alltäglicher und banaler Vorgang gewesen, der sich in keiner Weise gegen den Angeklagten gerichtet habe und in absehbarer Zeit zu Ende gewesen wäre. Gleichwohl habe er durch den „unbeherrschten und gnadenlosen Angeklagten“ zu derart verheerenden Folgen geführt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten einen Tötungsvorsatz des Angeklagten gesehen und deshalb höhere Strafen gefordert. Auch wenn der Fall rechtlich auf der Kippe stehe, habe man dennoch keinen solchen Vorsatz angenommen, sagte der Richter. Insbesondere habe es an einem eindeutigen Tötungsmotiv gefehlt. Der Bundesgerichtshof habe in der Vergangenheit hohe Hürden für einen Tötungsvorsatz festgelegt. Zweifel gebe es besonders daran, ob der Fahrer des gut isolierten und gedämmten Fahrzeugs tatsächlich gemerkt habe, dass er das Opfer 400 Meter weit mitschleifte.

Während die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel prüfen will, kündigten Verteidigung und Nebenklagevertreter den Gang zum Bundesgerichtshof an. Der Prozess gegen den nicht vorbestraften und auch im Straßenverkehr bislang noch nicht aufgefallenen Angeklagten hatte Mitte Oktober begonnen.

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