Künstliche Befruchtung: Zwei Ärzte müssen Unterhalt zahlen

Dortmund. Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte gestern verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen. Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen

Dortmund. Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte gestern verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen. Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen. Außerdem hatten sie bei dem Eingriff auf die Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Urteil des Dortmunder Landgerichts müssen sie für diese Fehler nun haften (AZ: 4 O 320/10). Der Vater der Kinder sprach von "Samenraub". Die Beziehung zu seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff habe durchführen lassen, könne er sich nicht erklären. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort