Kündigung wegen Büro-Roman bleibt ungültig

Hamm. Ein Angestellter, der den Alltag mit seinen Kollegen zu einem Roman verarbeitet hat, darf deswegen nicht gekündigt werden, hat das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden. Der Arbeitgeber wollte den Mann wegen Störung des Betriebsfriedens rauswerfen, weil einige negativ beschriebene Personen seines Romans als die wirklichen Kollegen zu identifizieren seien

Hamm. Ein Angestellter, der den Alltag mit seinen Kollegen zu einem Roman verarbeitet hat, darf deswegen nicht gekündigt werden, hat das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden. Der Arbeitgeber wollte den Mann wegen Störung des Betriebsfriedens rauswerfen, weil einige negativ beschriebene Personen seines Romans als die wirklichen Kollegen zu identifizieren seien. Die Richter sahen in zwei Instanzen die angebliche Übereinstimmung wirklicher und erfundener Personen keineswegs als so eindeutig an. Der Romanschreiber könne sich vielmehr auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst berufendpa

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