Kindsmörder bekommt Entschädigung

Frankfurt/Main. Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör endgültig eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gestern in zweiter Instanz entschieden. Es wies damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt ab. Die Revision wurde nicht zugelassen

Frankfurt/Main. Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör endgültig eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gestern in zweiter Instanz entschieden. Es wies damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Polizei hatte Gäfgen im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren. Das Frankfurter Landgericht hatte im August 2011 entschieden, dass das Land dem verurteilten Kindsmörder deshalb wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung bezahlen muss. Gegen diese Entscheidung war das Land Hessen in Berufung gegangen.

Das Landgericht hatte sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützen müssen. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist. Gäfgen war 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellten damals zudem die Schwere der Schuld fest.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthaut sagte, das Urteil des OLG sei emotional nur schwer erträglich. Es müsse aber unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit akzeptiert und respektiert werden. "Weder Folter noch die bloße Androhung von Folter sind Instrumente einer auf rechtsstaatlichem Boden arbeitenden Polizei", betonte Witthaut. dpa

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