Bundesgerichtshof Kachelmann kann auf Schmerzensgeld hoffen

Karlsruhe/Berlin · Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Beschwerde des Medienhauses Axel Springer abgewiesen. Der Verlag wurde wegen der Berichterstattung über Jörg Kachelmann im Jahr 2016 zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.

Das Medienhaus wollte eine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts erreichen. In dem Streit geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Vom BGH war dazu am Wochenende keine Stellungnahme zu erhalten. Der Sprecher von Axel Springer teilte mit, dass das Unternehmen noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfe. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Verlag zu 395 000 Euro Schmerzensgeld.

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