Hohe Haftstrafen für Schweizer Schüler

München. Knapp eineinhalb Jahre nach brutalen Prügelattacken in der Münchner Innenstadt sind drei wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Schweizer Schüler gestern zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Jugendlichen müssen für sieben Jahre, vier Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis

München. Knapp eineinhalb Jahre nach brutalen Prügelattacken in der Münchner Innenstadt sind drei wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Schweizer Schüler gestern zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Jugendlichen müssen für sieben Jahre, vier Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier befand vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts zwei der drei Schüler des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der dritte Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, wie Gerichtssprecher Hans-Kurt Hertel nach der nicht-öffentlichen Urteilsverkündung sagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei mittlerweile 18 Jahre alten Jugendlichen in der Nacht auf den 1. Juli 2009 fünf beliebige Passanten in der Münchner Innenstadt zusammenschlugen und teilweise schwer verletzten. Einen Versicherungskaufmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, prügelten die alkoholisierten Jugendlichen zu Boden und traten ihm auch wiederholt gegen den Kopf. Zwei weitere Opfer sollen die Jugendlichen bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und getreten haben. Laut den Ermittlern befanden sich die Schüler einer Weiterbildungsschule aus Küsnacht auf Klassenfahrt in München. Der Vorsitzende Richter habe zu Gunsten der Angeklagten gewertet, dass sie Geständnisse abgelegt hatten oder sich zumindest während der Ermittlungen zu ihren Taten geäußert hatten. Auch wurde den drei Schülern positiv angerechnet, dass sie Schlichtungsvereinbarungen mit den Opfern getroffen hatten. Diese umfasst laut dem Gerichtssprecher auch die Zahlung von Schmerzensgeld. Gegen die Jugendlichen spreche unter anderem die Schwere der Verletzungen, die der Versicherungskaufmann erlitt. Die drei Schüler sind seit mehr als 16 Monaten in Untersuchungshaft. dapd

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