Strafe für Ehepaar Hartz-IV-Betrug mit Schwarzgeld-Konto in der Schweiz

Celle · Ein Ehepaar, das als Hartz-IV-Empfänger Vermögen auf einem Schweizer Konto verschwiegen hatte, muss für zehn Jahre 175 000 Euro zurückzahlen. Das teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gestern mit.

Aufgeflogen war der Schwindel durch eine Kunden-CD von Deutschen bei einer Schweizer Bank. Das Paar aus dem Emsland bestritt, Inhaber des Kontos zu sein. Das Gericht sah es anders, nachdem hohe Ausgaben des Paares ermittelt worden waren – für Haus, Auto und Privatschulen der Kinder.

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