Happy Birthday, Biergarten!

München. München und Oberbayern haben gestern den 200. Jahrestag des Biergartens gefeiert. Am 4. Januar 1812 hatte König Max I. den Brauern erlaubt, über ihren Bierkellern Bier auszuschenken. "Das war die Geburtsstunde einer großen Kultur, eines Lebensgefühls", sagte die Münchener Tourismus-Chefin Gabriele Weishäupl

München. München und Oberbayern haben gestern den 200. Jahrestag des Biergartens gefeiert. Am 4. Januar 1812 hatte König Max I. den Brauern erlaubt, über ihren Bierkellern Bier auszuschenken. "Das war die Geburtsstunde einer großen Kultur, eines Lebensgefühls", sagte die Münchener Tourismus-Chefin Gabriele Weishäupl."Die Brotzeit bringt einen ins Gespräch mit anderen Menschen - auch mit Migrationshintergrund. Ob aus New York oder Wanne-Eickel", sagte der Regierungspräsident von Oberbayern, Christoph Hillenbrand. Dieses Jubiläum wollen Weishäupl und Hillenbrand zum Anlass für eine große internationale Werbekampagne nehmen. Mit dem Biergarten wollen sich München und Oberbayern auch im März auf der Internationalen Tourismusmesse ITB präsentieren. Ab April soll es eine Ausstellung im Bier- und Oktoberfestmuseum geben.

Im königlichen Reskript von 1812 hieß es: "Es ist den Bierbrauern gestattet, auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen, und ihre Gäste dortselbst mit Bier und Brod zu bedienen. Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten."

Damit wurde die bayerische Biergartentradition geboren, die es Besuchern auch heute noch erlaubt, ihre eigene Brotzeit mit in die - wie Hillenbrand sie nennt - "bayerischen Paradiese" unter Kastanien mitzubringen. Um das Bier den Sommer über genießbar zu halten, mussten die Brauer in früheren Zeiten viel auf sich nehmen, betonte Weishäupl. Am Anfang jeder Biergartensaison stand das Eisschneiden, mit dem die Tourismus-Chefin gestern auch die Jubiläumssaison einläutete.

Das Mitbringen von Speisen ist inzwischen verbrieftes Recht: Einen Biergarten kennzeichne die Möglichkeit, "dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können", legt die Biergartenverordnung von 1999 fest. Sogar vor den Oktoberfest-Zelten ist das Recht auf die eigene Brotzeit garantiert. Weil einige Wirte versucht hatten, die Gäste zu einer Bestellung zu nötigen, schreibe die Stadt die "Biergartenfreiheit" seit 2007 in den Wiesn-Verträgen fest, sagt Weishäupl: "Letztlich ist die Wiesn der größte Biergarten Münchens." Alle Zelte zusammen bieten fast 30 000 Plätze.

Wenn es um ihr Recht auf den Biergarten geht, sind die Bayern zum Aufstand bereit: Rund 20 000 Menschen demonstrierten 1995 bei der "Biergartenrevolution" gegen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Die Demonstranten zogen zur Staatskanzlei. "Wir standen unten und riefen: Rettet den Biergarten", erinnert sich Weishäupl.

Anwohner hatten wegen Lärms geklagt und Recht bekommen. Biergärten hätten ab 21.30 Uhr kein Bier mehr ausschenken sollen. "Einen Biergarten um halb zehn zumachen - da ist es ja noch hell! Aus ganz Bayern kamen die Leute und haben protestiert", sagt die Präsidentin des Vereins zur Erhaltung der Biergartentradition, Ursula Seeböck-Forster. Der Freistaat erließ auf den Protest hin die Biergartenverordnung, nach der bis 22.30 Uhr ausgeschenkt werden kann, um 23 Uhr soll - von Einzelentscheidungen abgesehen - Ruhe herrschen.

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