Haftbefehl gegen Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt

Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den zwischenzeitlich ausgesetzten Haftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht gestern mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht. Gegen Watson läuft in Deutschland ein Auslieferungsverfahren

Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den zwischenzeitlich ausgesetzten Haftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht gestern mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht.Gegen Watson läuft in Deutschland ein Auslieferungsverfahren. Costa Rica will ihn vor Gericht stellen. Der 61-jährige Anführer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd war im Mai bei der Einreise nach Deutschland aufgrund eines internationalen Haftbefehls am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

Die Behörden des lateinamerikanischen Landes werfen Watson Behinderung der Schifffahrt vor. Sie beziehen sich auf eine Aktion 2002, als Watsons Organisation vor der Küste Guatemalas einen Dokumentarfilm über die brutale Jagd auf Haie drehte. Das afp

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