Gerichtsurteil: Tantra-Massagen sind steuerpflichtig

Stuttgart · Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie eine Gerichtssprecherin gestern mitteilte.

Nach Auffassung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten. Bei Tantra-Massagen entkleiden sich Kunde und Masseurin. Der Betrieb der Klägerin habe zwar keine Ähnlichkeiten mit einem Bordell, sei aber durchaus eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes, urteilte das Gericht.

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