Streit um Gegendarstellung Gerichts-Schlappe für Moderator Günther Jauch

Karlsruhe · In einem Rechtsstreit zwischen Günther Jauch und dem Klambt-Verlag hat der Fernsehmoderator eine Niederlage erlitten. Denn: Eine offen formulierte Frage auf dem Titelblatt einer Zeitschrift löst noch keinen Gegendarstellungsanspruch aus, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss – und gab damit dem Klambt-Verlag recht. Das Unternehmen mit Sitz in Speyer hatte sich dagegen gewehrt, dass Jauch eine Gegendarstellung in der Klambt-Zeitschrift „Woche der Frau“ durchgesetzt hatte.

 Günther Jauch bekam zu Unrecht eine Gegendarstellung in einem Magazin, entschied Karlsruhe.

Günther Jauch bekam zu Unrecht eine Gegendarstellung in einem Magazin, entschied Karlsruhe.

Foto: dpa/Henning Kaiser

In einem Rechtsstreit zwischen Günther Jauch und dem Klambt-Verlag hat der Fernsehmoderator eine Niederlage erlitten. Denn: Eine offen formulierte Frage auf dem Titelblatt einer Zeitschrift löst noch keinen Gegendarstellungsanspruch aus, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss – und gab damit dem Klambt-Verlag recht. Das Unternehmen mit Sitz in Speyer hatte sich dagegen gewehrt, dass Jauch eine Gegendarstellung in der Klambt-Zeitschrift „Woche der Frau“ durchgesetzt hatte.

Im Jahr 2012 hatte die Zeitschrift „Sterbedrama um seinen besten Freund – Hätte er ihn damals retten können?“ getitelt. Dagegen wehrte sich Jauch und bekam vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken Recht. Der Verlag druckte die Gegendarstellung daraufhin ab, sollte auch die Kosten für das Verfahren tragen und legte Beschwerde in Karlsruhe ein. Die Richter gaben dem nun statt: Der Verlag sei in seinem Grundrecht auf Pressefreiheit verletzt worden. Die Frage sei keine Tatsachenbehauptung gewesen. Die Zeitschrift sei daher zu Unrecht zur Gegendarstellung verpflichtet worden. Nun muss das OLG Zweibrücken nochmal entscheiden.

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