Gericht überprüft Anspruch zur Klärung der Abstammung

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit der Frage, inwieweit Kinder ihre Abstammung auch ohne eine Vaterschaftsklage ermitteln lassen können.Solch eine Klärung ohne weitere Rechtsfolgen können Kinder zwar seit 2008 gegenüber Männern durchsetzen, die sie rechtlich als Kind anerkannt haben.

Dies gilt aber nicht bei einem mutmaßlichem Vater, der die Vaterschaft leugnet.

Eine 65-jährige Klägerin ist fest davon überzeugt, ihren mutmaßlichen, mittlerweile 88 Jahre alten Erzeuger zu kennen. Der hat die Vaterschaft bisher aber nicht anerkannt. Der Antrag der Frau, den betroffenen Mann zur Abgabe einer DNA-Probe zu zwingen, lehnte ein Amtsgericht im Jahr 2009 ab.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort