Gericht spricht angeklagte Magdeburger Mediziner frei
Magdeburg. Mit zwei Freisprüchen ist am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen zwei Ärzte wegen des Abbruchs der Behandlung eines Koma-Patienten im Jahr 2004 zu Ende gegangen. Der Vorwurf des Totschlags oder der Beihilfe dazu habe sich im Laufe der Hauptverhandlung nicht bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling in ihrer Urteilsbegründung
Magdeburg. Mit zwei Freisprüchen ist am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen zwei Ärzte wegen des Abbruchs der Behandlung eines Koma-Patienten im Jahr 2004 zu Ende gegangen. Der Vorwurf des Totschlags oder der Beihilfe dazu habe sich im Laufe der Hauptverhandlung nicht bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling in ihrer Urteilsbegründung. Vielmehr sei das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Tod des 28-jährigen vollständig gelähmten Patienten unmittelbar bevorgestanden habe. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Eltern, die den damaligen Chefarzt einer Magdeburger Klinik um das Ausschalten des Beatmungsgerätes gebeten hatten, damit auch dem Willen ihres Sohnes gefolgt seien. Die Entscheidung, die Behandlung einzustellen, trafen Arzt und Angehörige gemeinsam. Allerdings: ohne klare gesetzliche Grundlage. Für die Deutsche Hospiz Stiftung zeigt dieser Fall einmal mehr, wie dringend erforderlich ein Gesetz über Patientenverfügungen ist. dpa