Gericht rät Kachelmann und „Bild“ zu gütlicher Einigung

Köln · In der Millionen-Klage von Moderator Jörg Kachelmann gegen die "Bild" hat das Landgericht Köln eine gütliche Einigung angeregt. Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer ließ gestern durchblicken, dass die Kammer in einigen Fällen tatsächlich zu dem Schluss kommen könnte, dass "Bild" das Persönlichkeitsrecht des Wetterexperten schwerwiegend verletzt habe.

Obwohl er nicht von konkreten Entschädigungssummen sprach, war aber herauszuhören, dass es sich kaum um die von Kachelmann geforderten 2,2 Millionen Euro handeln dürfte.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. "Bild" und die anderen Medien, die von ihm verklagt worden sind, weisen die Vorwürfe zurück. Falls sich Kachelmann und "Bild" nicht einigen, will das Gericht am 24. Juni eine Entscheidung mitteilen.

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