Gericht darf Vater nach Tötung der Ehefrau Sorgerecht entziehen

Frankfurt. Einem Vater, der seine Ehefrau getötet hat, darf ohne weiteres das Sorgerecht für das gemeinsame Kind entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Vater schuldhaft das Wohl des Kindes selbst gefährdet hat

Frankfurt. Einem Vater, der seine Ehefrau getötet hat, darf ohne weiteres das Sorgerecht für das gemeinsame Kind entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Vater schuldhaft das Wohl des Kindes selbst gefährdet hat. Maßgeblich sei vielmehr, dass schon allein eine solche Gewalttat im engsten Familienkreis im Interesse des Kindes den Entzug des elterlichen Sorgerechts rechtfertige (Az.: 2 UF 290/07). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Vaters zurück. Er hatte sich dagegen gewandt, dass ihm das Sorgerecht für das gemeinsame Kind entzogen worden war. Anlass war die Tötung der Mutter während eines Streits. Der Mann machte geltend, er habe nie bewusst dem Kind geschadet. Das OLG ließ diese Argumentation nicht gelten. Das Kind habe die Tat beobachtet und sei in seinem seelischen Gleichgewicht ganz erheblich gestört worden. Unerheblich sei, wie die Tat des Vaters strafrechtlich zu werten sei. dpa

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