Geld zurück nach Beziehungs-Aus? Bundesgerichtshof regelt Rückgabe

Karlsruhe · Bricht eine nicht eheliche Beziehung auseinander, müssen größere Geldbeträge, die ein Partner dem anderen gegeben hat, womöglich zurückerstattet werden. Dies gilt zumindest, wenn diese Zuwendung an einen bestimmten Zweck gebunden war, der mit dem Ende der Beziehung weggefallen ist.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern in Karlsruhe verkündeten Urteil entschieden (Az. X ZR 135/11).

Dem Gericht zufolge gilt solch eine Rückgabepflicht aber nicht für Aufwendungen, die Partner für die gemeinsame Lebensführung, auch etwa für Kosten einer gemeinsamen Reise, leisten.

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