Bundesverwaltungsgericht Gefundene Tiere gehören laut Urteil ins Fundbüro

Leipzig · Für freilaufende Hunde ohne feststellbaren Besitzer sind vorrangig die Kommunen zuständig. Denn der Hund ist als Fundsache zu behandeln, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil entschied.

Für die Versorgung gefundener Tiere in einem Tierheim muss die Kommune nach drei weiteren Urteilen aber nur aufkommen, wenn sie das Tierheim hierzu beauftragt hat. Eine Verantwortung und Verwahrungspflicht der Fundbehörde entstehe allerdings „erst mit der Ablieferung der Fundsache“. Nach den Leipziger Urteilen bleiben die Tierschutzvereine auf den Kosten sitzen, wenn sie die Tiere selbst aufnehmen.

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