Freispruch im Güllegruben-Prozess

Augsburg. Im so genannten Güllegruben-Prozess hat das Gericht den Sohn vom Vorwurf des zweifachen Mordes an seinen Eltern freigesprochen. Das Landgericht Augsburg verfügte die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, da der Angeklagte an einer schweren schizophrenen Psychose leide. Deshalb sei er schuldunfähig und könne nicht bestraft werden

Augsburg. Im so genannten Güllegruben-Prozess hat das Gericht den Sohn vom Vorwurf des zweifachen Mordes an seinen Eltern freigesprochen. Das Landgericht Augsburg verfügte die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, da der Angeklagte an einer schweren schizophrenen Psychose leide. Deshalb sei er schuldunfähig und könne nicht bestraft werden. Der 35-Jährige hatte gestanden, im Januar seine Eltern mit einer Axt schwer verletzt und in die Jauchegrube des Bauernhofs der Familie geworfen zu haben. Er habe Stimmen im Kopf gehört, die ihm befohlen hätten, die Eltern zu töten. dpa

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