Oberlandesgericht Frankfurt Frau darf Kind von Leihmutter adoptieren

Frankfurt/Main · Eine Mutter darf nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ihr von einer ausländischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren. Die Inanspruchnahme einer in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft im Ausland stelle keine „gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung“ dar, die eine Adoption erschweren würde, so die Richter (AZ: 1 UF 71/18).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort