Fast acht Jahre Haft für den Messerstecher vom Alexanderplatz

Berlin · Für einen tödlichen Messerangriff auf einen Unbekannten am Berliner Alexanderplatz hat das Berliner Landgericht gestern einen 19-Jährigen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts rammte der junge Angreifer im Sommer 2014 seinem 30-jährigen Opfer eine lange Klinge in die Herzgegend. Der Bademeister, der einen Streit hatte schlichten wollen, verblutete. Es sei eine Tat ohne erkennbaren Anlass gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Nowak. Der Fall zeige, welche schweren Folgen es haben könne, "wenn junge Männer mit Messern unterwegs sind, unter Drogen stehen und eine niedrige Reizschwelle haben".

Vor dem Stich am Nachmittag des 24. August habe das Opfer einen Streit schlichten wollen, den der Jugendliche mit einer ihm fremden Frau gesucht habe. Als Begleiter der Frau habe der Bademeister deeskalieren wollen.

Das Gericht sprach von einer "Spontantat mit bedingtem Tötungsvorsatz". Das Tatmotiv sei unklar geblieben. Der Angeklagte habe sich möglicherweise gedemütigt gefühlt. Weil er nächtelang nicht geschlafen und Drogen konsumiert hatte, habe der Täter die "tatsächliche Situation nicht richtig reflektiert". Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Anders als die Staatsanwaltschaft sahen die Richter keine Heimtücke: Ein bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei nicht festgestellt worden. Die Anklage hatte neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt. Man werde Rechtsmittel prüfen, sagte ein Anklage-Vertreter.

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