Ex-Feuerwehrmann scheitert im ersten Loveparade-Prozess

Duisburg · Einem Feuerwehrmann steht nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg vor mehr als fünf Jahren keine Entschädigung zu. Das Landgericht Duisburg erklärte gestern, es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein.

Bei einer psychischen Erkrankung nach einem Einsatz hafte gegebenenfalls der Dienstherr, nicht der mögliche Verursacher. Bei dem Techno-Festival in Duisburg waren 21 Menschen im Gedränge ums Leben gekommen. Der Fall des Feuerwehrmanns war das erste öffentlich verhandelte zivilrechtliche Verfahren zu dem Unglück.

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