EU-Richter verhelfen Kind zu Doppelnamen
Luxemburg. Deutsche Kinder, die im Ausland geboren sind und nach dortigem Recht einen Doppelnamen haben, dürfen diesen auch in Deutschland tragen. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die höchsten EU-Richter entschieden zu Gunsten eines Jungen, der als Kind zweier Deutscher in Dänemark geboren wurde
Luxemburg. Deutsche Kinder, die im Ausland geboren sind und nach dortigem Recht einen Doppelnamen haben, dürfen diesen auch in Deutschland tragen. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die höchsten EU-Richter entschieden zu Gunsten eines Jungen, der als Kind zweier Deutscher in Dänemark geboren wurde. Die deutschen Behörden hatten sich geweigert, ihn unter dem Nachnamen Grunkin-Paul zu registrieren (Az: C-353/06). In Deutschland ist es seit der Reform des Namensrechts Mitte der 90er Jahre in der Regel nicht mehr möglich, Kindern einen Doppelnamen zu geben. Grund ist die gestiegene Beliebtheit solcher Namen bei Erwachsenen und die damit verbundene Gefahr langer "Namensketten". epd