Deutsches Paar kämpft in Indien um seine Kinder

Neu Delhi. Ein Ehepaar aus Bayern wartet seit mehr als zwei Jahren darauf, mit seinen Zwillingen, die eine indische Leihmutter zur Welt brachte, nach Deutschland ausreisen zu dürfen. Das ARD-Hörfunkstudio Südasien berichtete, die deutschen Behörden würden den Kindern keinen Reisepass ausstellen, weil Leihmutterschaften nach deutschem Recht verboten sind

Neu Delhi. Ein Ehepaar aus Bayern wartet seit mehr als zwei Jahren darauf, mit seinen Zwillingen, die eine indische Leihmutter zur Welt brachte, nach Deutschland ausreisen zu dürfen. Das ARD-Hörfunkstudio Südasien berichtete, die deutschen Behörden würden den Kindern keinen Reisepass ausstellen, weil Leihmutterschaften nach deutschem Recht verboten sind. Die Behörden in Indien - wo Leihmutterschaft legal ist - hielten die Kinder wegen der deutschen Eltern für Bundesbürger. Sie verweigerten den Zwillingen daher indische Reisedokumente. Dem Vater, der seit der Geburt bei den Kindern ausharre, drohe nach Ablauf seines Visums die Ausweisung aus Indien - ohne die Zwillinge. Der Vater, der anonym bleiben und seinen Herkunftsort nicht nennen wollte, sagte der ARD, er habe die Gesetzeslage damals so interpretiert, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten sei. Seine Kinder seien aber im Ausland zur Welt gekommen. "Wir haben eine Woche nach Geburt der Kinder mit der (deutschen) Botschaft telefoniert und denen gesagt, dass es eine Leihmutterschaft ist." Die Botschaft habe daraufhin mitgeteilt, dass man die Familie nicht unterstützen könne. "So saßen wir dann allein in einem fremden Land fest." Das Auswärtige Amt weist auf seiner Homepage ausdrücklich darauf hin, dass Kinder von Leihmüttern im Ausland mit deutschen "Wunscheltern" keine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben. "Mutter eines Kindes ist vielmehr die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter und nicht die Wunschmutter", heißt es dort. Der Deutsche Botschafter in Neu Delhi, Thomas Matussek, sagte lediglich, Leihmutterschaft sei in der Bundesrepublik verboten, "weil sie mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz verankert ist, nicht zu vereinbaren ist". Wenn das in Deutschland geschehe, müsse sich aufgrund seiner Fürsorgepflicht der deutsche Staat darum kümmern, sagte Matussek. Im Ausland dagegen könne der deutsche Staat nicht direkt eingreifen. "In der Tat ist es so, dass wenn - ohne ihr Verschulden - nun zwei kleine Inder in die Welt gesetzt sind, dann kann ich die nicht qua deutscher Staat automatisch zu Deutschen machen. Das ist vom Gesetz her verboten." Die ARD berichtete weiter, der Vater der Kinder kämpfe vor deutschen und indischen Gerichten darum, seine Kinder mit nach Bayern nehmen zu dürfen. Er sei verzweifelt. "Was sollten wir denn machen?", fragt der 47-Jährige. "Die Kinder zurücklassen?" Das sei nach der Geburt nicht infrage gekommen. dpa "Was sollten wir denn machen? Die Kinder zurücklassen?"Der Vater der Zwillinge

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