EU Noch ein Rad oder schon ein Kraftfahrzeug?

Brüssel · Das EU-Parlament lehnt eine Versicherungspflicht für E-Bikes und E-Roller ab. Ob es sich durchsetzen kann, ist allerdings noch offen.

 Sie sind schneller als ein Fahrrad, aber kein Kraftfahrzeug: Pedelecs. Sie sollen ohne Zusatz-Versicherung gefahren werden dürfen, meint das EU-Parlament. Die EU-Kommission ist anderer Meinung.

Sie sind schneller als ein Fahrrad, aber kein Kraftfahrzeug: Pedelecs. Sie sollen ohne Zusatz-Versicherung gefahren werden dürfen, meint das EU-Parlament. Die EU-Kommission ist anderer Meinung.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Elektrisch angetriebene Fahrräder – üblicherweise E-Bikes oder Pedelecs genannt – gehören schon seit Jahren zu den Rennern der Zweirad-Branche. Umso schockierter waren Hersteller und Händler, als die Brüsseler EU-Kommission vor Monaten einen Blick in ihre eigene Kraftfahrzeug-Richtlinie warf und zu der Meinung kam, dass die elektrischen Antriebe künftig unter eben dieses Regelwerk fallen. Mit entsprechenden Folgen: Kein Pedelec und kein E-Roller hätte mehr ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs sein dürfen. Das Europäische Parlament wird heute das Gegenteil entscheiden: „Die Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung, über die die meisten Pedelecs auch heute schon versichert sind, reicht völlig aus“, befand Ende Januar der zuständige Binnenmarkt-Ausschuss des Parlaments. Die Mitgliedstaaten sollten selber entscheiden, ob sie einen Versicherungsschutz fordern. Heute wird das Plenum dieses Votum übernehmen. Doch danach folgen die entscheidenden Beratungen zwischen Kommission, Abgeordnetenvertretern und Mitgliedstaaten. Ob es am Ende wirklich bei der Versicherungsfreiheit bleibt, ist offen.

Es geht um jene Fahrräder, die mit Hilfe einer Batterie auf 250 Watt Unterstützungsleistung kommen und das Gefährt auf maximal 25 km/h beschleunigen können, obwohl der Radler nur mit geringerem Kraftaufwand in die Pedale tritt. „Kaum mehr, als ein fitter Radfahrer ohnehin leistet“, heißt es beim europäischen Radsportverband ECF. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liege nur um ein bis drei Kilometer pro Stunde über der eines herkömmlichen Zweirads. „Zahlen zu größeren finanziellen oder persönlichen Schäden, die durch Pedelecs oder E-Roller entstanden sind, liegen nicht vor“, bemerkte denn auch der Ausschuss. Das Parlament will dennoch beschließen, „die Unfallhäufigkeit von E-Bikes und -Rollern im Auge zu behalten“.

Für die Verbraucher geht es um viel, denn die europäische Richtlinie für die Haftpflicht von Kraftfahrzeugen reicht weit. Sollten die E-Räder und -Roller künftig (wie Mofas) ein Nummernschild samt Haftpflicht brauchen, wären die Benutzer auch im EU-Ausland bei Sach- und Personenschäden geschützt, etwa wenn die Räder mit in den Urlaub genommen werden. Die Kommission beharrt jedenfalls auf ihrem Standpunkt. Der Streit geht weiter.

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