Cannabis-Patienten treten in Hungerstreik

Köln/Rüthen · Die Auseinandersetzung um den privaten Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken spitzt sich zu. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überprüfen lassen, das drei chronisch Kranken im Juli ausnahmsweise den Anbau der illegalen Droge daheim erlaubt hatte.

Man habe Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, sagte ein BfArM-Sprecher gestern. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) teilte mit, sechs chronisch Kranke seien aus Protest gegen die Berufung in den Hungerstreik getreten.

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