Bundesgerichtshof will Grenzwert für Partydroge verschärfen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) will den Weg für ein härteres Vorgehen gegen die Verbreitung der Partydroge "Crystal" freimachen. Nach einem Beschluss von gestern beabsichtigt der 2. Strafsenat des Karlsruher Gerichts, den Grenzwert für die Rauschgiftmenge abzusenken, bei dessen Überschreitung deutlich höhere Strafen fällig werden

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) will den Weg für ein härteres Vorgehen gegen die Verbreitung der Partydroge "Crystal" freimachen. Nach einem Beschluss von gestern beabsichtigt der 2. Strafsenat des Karlsruher Gerichts, den Grenzwert für die Rauschgiftmenge abzusenken, bei dessen Überschreitung deutlich höhere Strafen fällig werden. Die auch als "Ice" oder "Shabu" bekannte Droge - korrekt "Meth-Amphetamin" - sei sehr viel gefährlicher als bisher angenommen, sagte Bundesanwalt Wolfgang Kalf. Deshalb müsse der Grenzwert der "nicht geringen Menge", bei dessen Überschreitung höhere Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren möglich sind, deutlich abgesenkt werden. Derzeit liegt der Wert für die "nicht geringe Menge" bei Amphetamin aber bei nur zehn Gramm Amphetaminbase, während der BGH im Jahr 2001 für Meth-Amphetamin 30 Gramm Base festgelegt hatte. dpa

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