BGH hebt Freispruch für Mutter im Mordprozess auf

Karlsruhe. Der Prozess gegen eine Frau aus dem rheinland-pfälzischen Bad Breisig, die vom Vorwurf des Mordes an zwei ihrer Kinder freigesprochen wurde, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern das Urteil des Koblenzer Landgerichts auf, weil der Freispruch der rechtlichen Überprüfung nicht standhalte

Karlsruhe. Der Prozess gegen eine Frau aus dem rheinland-pfälzischen Bad Breisig, die vom Vorwurf des Mordes an zwei ihrer Kinder freigesprochen wurde, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern das Urteil des Koblenzer Landgerichts auf, weil der Freispruch der rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Die Staatsanwaltschaft wirft der 31-Jährigen vor, im November 1993 im Alter von 16 Jahren ihren 14 Monate alten Sohn Alexander und drei Jahre später ihren acht Monate alten zweiten Sohn Leon erstickt zu haben. Das Landgericht hatte die Frau von den Vorwürfen des Mordes aus niedrigen Beweggründen und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht konnte keine Hinweise auf eine konkrete Tathandlung der Mutter finden und hielt auch einen natürlichen Tod für möglich. Die Frau hatte insgesamt sechs Kinder mit sechs Männern. Die vier noch lebenden Kinder sind bei Pflegefamilien untergebracht. ddp

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