Bewährungsstrafen im Eishallen-Prozess gefordert
Traunstein. Im Prozess um den Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall hält die Staatsanwaltschaft alle drei Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig. Sie forderte gestern vor dem Landgericht Traunstein für die beiden Ingenieure und einen Architekten Haftstrafen auf Bewährung bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise Geldbußen bis zu 54000 Euro
Traunstein. Im Prozess um den Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall hält die Staatsanwaltschaft alle drei Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig. Sie forderte gestern vor dem Landgericht Traunstein für die beiden Ingenieure und einen Architekten Haftstrafen auf Bewährung bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise Geldbußen bis zu 54000 Euro. "Der Einsturz der Halle war keine höhere Gewalt, sondern eine Aneinanderreihung von Versäumnissen und Sicherheitsverletzungen", sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger in seinem Plädoyer. Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eissporthalle zwölf Kinder und drei Frauen ums Leben gekommen. Sechs weitere Menschen wurden schwer verletzt. dpa/ddp