Bewährungsstrafe für Bankerin in Robin-Hood-Manier

Bonn. Weil sie in Robin-Hood-Manier von Reichen Geld genommen und Ärmeren gegeben hatte, ist die frühere Leiterin einer Bankfiliale aus dem Bonner Umland zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden

Bonn. Weil sie in Robin-Hood-Manier von Reichen Geld genommen und Ärmeren gegeben hatte, ist die frühere Leiterin einer Bankfiliale aus dem Bonner Umland zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Bonn sah es nach Angaben eines Sprechers gestern als erwiesen an, dass sich die heute 62-Jährige von Dezember 2003 bis Februar 2005 der Untreue in 117 Fällen schuldig gemacht hatte. Sie buchte Geld von Konten mit Guthaben auf überzogene Konten verschuldeter Bankkunden um. Insgesamt sollen es 7,6 Millionen Euro gewesen sein. Einen Großteil des Geldes hatte sie demnach wieder zurück transferieren können - auf 1,1 Millionen Euro blieb die Bank jedoch letztlich sitzen. afp

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