Arzt muss ausreichend über Therapie-Alternativen aufklären
Berlin. Ein Arzt muss einen Patienten umfassend über die Therapiemöglichkeiten bei einer Erkrankung aufklären. Der Patient müsse daraufhin eigenständig entscheiden können, welche Behandlung und die damit verbundenen Chancen und Risiken er nutzen will, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin
Berlin. Ein Arzt muss einen Patienten umfassend über die Therapiemöglichkeiten bei einer Erkrankung aufklären. Der Patient müsse daraufhin eigenständig entscheiden können, welche Behandlung und die damit verbundenen Chancen und Risiken er nutzen will, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Die Anwälte berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes München (Az.: 1 U 3198/07). In dem Fall hatte sich ein Mann nach der Diagnose "Prostatakarzinom" Prostata und Samenblasen entfernen lassen - seither leidet er permanent an Harninkontinenz und Impotenz. dpa