„Alle Schuhe waren an den Füßen“

Berlin · Ohne sichtbaren Triumph verlässt Anis Mohamed Youssef Ferchichi, besser bekannt als Bushido, das Gericht. Dabei wurde der Rapper gerade freigesprochen. Eine Schuhattacke löste sich im Nichts auf.

Diesmal gab der umstrittene Rapper Bushido den guten Jungen. Höflich, bescheiden und verständnisvoll präsentierte sich der 35-Jährige gestern vor Gericht in Berlin. Als Angeklagter saß der Musiker im Amtsgericht Tiergarten - wegen einer angeblichen Schuhattacke auf einen Fan. Schon nach rund einer Stunde kam der Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen - doch die Vorwürfe waren nicht zu beweisen. Das angebliche Opfer, ein 17-Jähriger, schwieg vor Gericht zu der angeklagten Tat. Auf die Frage von Richter Torsten Dube nach Schule oder Ausbildung brachte er nur hervor: "Nix." Also rumhängen? "Ja." Zur Vernehmung bei der Polizei war der 17-Jährige zunächst auch nicht gegangen. Der Richter ermahnte ihn: "Das ist hier kein Kindergeburtstag." Doch es half nichts. Auch die vier anderen Zeugen äußerten sich nicht zur Sache.

Ausführlichst erläuterte dagegen der Rapper mit dem sorgfältig gestylten Bart seine Sicht. "Alle Schuhe, die vor Ort waren, waren an den Füßen", wies er die Vorwürfe zurück, den 17-Jährigen im Mai 2013 vor seinem Haus in Berlin geschlagen zu haben. Auf den Zuschauerbänken lauschten die Besucher gebannt. Einige Männer gehören zu einem Familienclan, zu dem Bushido enge Beziehungen haben soll.

Laut Bushido sollen mehrere Jugendliche an jenem Abend vor seinem Haus herumgelungert und immer wieder geklingelt haben, um ein Autogramm zu bekommen. Das hätten sie aber nicht gesagt, so Bushido. Er habe sich belästigt gefühlt. Die Aufforderung zu verschwinden, hätten sie ignoriert. Er sei dann hinausgegangen, habe auch seinen Nachbarn herangewunken. Der frühere Türsteher habe den 17-Jährigen weggeschubst, als dieser mit den Worten "Was willst du Hund?" näher gekommen sei. Der mitangeklagte 45-Jährige wurde ebenfalls freigesprochen. Ihm war eine Ohrfeige zur Last gelegt worden. Der Jugendliche sei gestolpert, aber nicht verletzt worden. Die anderen seien mit dem Auto abgehauen. Er habe die Polizei gerufen, so Bushido. "Ich wollte meine Ruhe haben." Er habe zunächst nicht gewusst, dass der 17-Jährige ihn angezeigt habe. Bushido zeigte seinerseits eine Bedrohung an.

Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich selbst die Freisprüche. Die Angaben von Bushido seien nicht zu widerlegen, so der Ankläger. Bushido-Verteidiger Stefan Conen kommentierte: "Das war Stress ohne Grund." Damit spielte der Verteidiger auf ein Lied des Rappers an, das im Vorjahr auf den Index gesetzt wurde - weil es zu Gewalt anrege. Eine Anklage wegen Volksverhetzung war im Zusammenhang mit diesem Song aber vom Gericht nicht zugelassen worden.

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