Nicht aufs Finanzamt warten

Ich liege mit meiner Brutto-Altersrente über dem Freibetrag

Ich liege mit meiner Brutto-Altersrente über dem Freibetrag. Muss ich Steuern zahlen?Das ist abhängig von Ihrem Gesamteinkommen und davon, was Sie steuerlich geltend machen können - beispielsweise den Eigenanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Kosten für Medikamente, Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung, Zahlungen für Praxisgebühr und Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen, Krankenhaus oder Physiotherapie, wenn diese die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Wer schwerbehindert ist, kann je nach dem Grad der Behinderung Behindertenfreibeträge ansetzen. Haben Sie keine weiteren Einnahmen, könnte es sein, dass keine Steuerschuld anfällt.

Meine Frau und ich bekommen jeweils eine Rente. Es könnte sein, dass wir an der Grenze zur Besteuerung liegen. Das Finanzamt hat sich aber bisher noch nicht gemeldet. Was sollen wir tun?

Sie sollten nicht auf das Finanzamt warten, sondern selbst eine Steuererklärung machen. Im besten Fall bekommen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Damit ist behördlich bestätigt, dass Sie keine Steuern zahlen müssen. Andernfalls dürften nur geringe Steuern anfallen. Denn nur auf den Teil Ihres Einkommens, der nach Abzug aller steuermindernden Tatbestände über den Freibeträgen liegt, fällt Einkommensteuer an.

Muss die Rentenerhöhung voll versteuert werden?

Ja. Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente hängt vom Kalenderjahr ab, in dem Sie diese erstmals bezogen haben. War es bereits 2005 oder davor, sind 50 Prozent der Rente von 2005 steuerfrei. Danach begann eine stufenweise Steigerung des steuerpflichtigen Anteils. Wer 2012 in Rente geht, muss schon 64 Prozent versteuern, nur noch 36 Prozent sind steuerfrei. Wichtig: Der steuerfreie Teil wird als Betrag in Euro und Cent lebenslang festgeschrieben: Was darüber hinaus geht, wird besteuert - sodass jede Rentenanpassung voll zu versteuern ist.

Wie muss ich eine Direktversicherung im Alter versteuern?

Das hängt davon ab, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Vor 2005 ist es ein sogenannter Altvertrag. Die Beiträge werden im Berufsleben pauschal versteuert, und die Auszahlung ist im Alter in der Regel steuerfrei, wenn Sie die Kapitalausschüttung wählen. Entscheiden Sie sich für eine Rentenzahlung, wird diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Bei erstmaliger Rentenzahlung mit 67 fließen gerade 17 Prozent in die Einkommensteuer ein. Bei einem Vertrag nach 2005 ist die Betriebsrente im Alter komplett steuerpflichtig. Aber: Liegen Sie als Senior mit Ihrem gesamten Einkünften unter den dann gültigen Freibeträgen, fallen letztlich keine Steuern an.

Wie viel kann ich steuerfrei in meine Betriebsrente einzahlen?

Sie können aus Ihrem Brutto in diesem Jahr 224 Euro im Monat beziehungsweise 2.688 Euro im Jahr steuerfrei einzahlen. 2011 waren es noch 220 Euro monatlich oder 2.640 Euro insgesamt - was für Ihre jetzige Steuerklärung zu berücksichtigen wäre. Darüber hinaus haben Sie in der Regel die Möglichkeit, weitere 1.800 Euro steuer-, aber nicht sozialabgabenfrei einzuzahlen. Ihre spätere Betriebsrente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung erfolgen die Einzahlungen bereits steuerfrei durch den Arbeitgeber. Dafür gibt es dann keine Steuerfreistellung durch Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.

Kann man auch einen Riester-Vertrag in der Steuererklärung berücksichtigen?

Ja, die Beiträge können bis maximal 2100 Euro im Jahr in der Steuererklärung berücksichtigt werden. red

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