Neues Ringen um Zukunft der Jobcenter

Berlin. Nach der Beilegung des unionsinternen Streits über die Zukunft der Jobcenter richten sich die Hoffnungen auf eine Verständigung mit der SPD. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die geplante Grundgesetz-Änderung rasch durchbringen. Die Sozialdemokraten werden für die nötige Zweidrittel-Mehrheit gebraucht

Berlin. Nach der Beilegung des unionsinternen Streits über die Zukunft der Jobcenter richten sich die Hoffnungen auf eine Verständigung mit der SPD. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die geplante Grundgesetz-Änderung rasch durchbringen. Die Sozialdemokraten werden für die nötige Zweidrittel-Mehrheit gebraucht. Von der Leyen zeigte sich gestern erleichtert darüber, dass in der Union alle Seiten aufeinander zugegangen seien. Bereits in dieser Woche will die Ministerin mit der SPD Lösungen sondieren und in den nächsten Tagen einen Textentwurf für eine Verfassungsänderung vorlegen. "Ich hoffe, dass wir zügig zum Ergebnis kommen". Es ist eine komplizierte Gemengelage. Denn von der Leyen will nun von der SPD etwas, was die SPD von der Union wollte, als sie mit Olaf Scholz noch selbst den Arbeitsminister stellte. Die Unionsfraktion hatte damals die Pläne für eine Grundgesetzänderung zu Fall gebracht. Ende 2007 hatte das Verfassungsgericht festgestellt, dass Mischverwaltungen zwischen Bund und Städten im Grundgesetz nicht vorgesehen sind. Ab 2011 hätten sich die 349 Arbeitsgemeinschaften, die die Jobcenter als Mischverwaltung betreiben, auflösen müssen. Ebenso hätten die 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen, keine Rechtsgrundlage mehr gehabt. Mit massiven Folgen für die 6,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Die Sache kam auch nicht voran, als von der Leyen Anfang Dezember eine "freiwillige Kooperation" zwischen Bundesagentur und Kommunen als Alternative vorschlug. Jetzt stellten sich die Länderministerpräsidenten quer, allen voran Hessens Roland Koch. Unionsfraktionschef Volker Kauder sah nun am Sonntag ein, "dass man irgendwann zu einem Ergebnis kommen muss", so sein Sprecher. Mehr Arbeitsvermittler Nach dem unionsinternen Kompromiss soll die Zahl der Optionskommunen ebenso wie die der Arbeitsgemeinschaften (Argen) nicht mehr im Grundgesetz festgeschrieben werden. Beide Organisationsmodelle werden verfassungsrechtlich nur "ermöglicht"; Details sollen Bundesgesetze klären. Ferner soll der Bund die Aufsicht über die Optionskommunen bekommen, da er auch das Geld gibt. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil zeigte sich zufrieden, "dass die Union jetzt mit uns über eine Grundgesetzänderung verhandeln will, nachdem sie so viel Zeit verplempert hat". Eine "maßvolle" Ausweitung der Zahl der Optionskommunen könne seine Partei mitmachen, sagte Heil. Auf eine Zahl wollte er sich nicht festlegen, auch nicht auf den "Korridor" von 80 bis 100, den Kanzleramtschef Ronald Pofalla angedeutet hatte. Die SPD formulierte ihrerseits Bedingungen: Die Zahl der Arbeitsvermittler müsse erhöht und die Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit dürften nicht gekürzt werden. Das zielt direkt ins Herz der schwarz-gelben Koalition, denn die FDP will Mittel für die geplanten Steuersenkungen unter anderem bei der Nürnberger Agentur für Arbeit freischaufeln. kol/dpa

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