Neues Jahr bringt neue Regeln

Seit Jahresanfang sind für die Bundesbürger und Unternehmen zahlreiche Änderungen gültig. In der nachfolgenden Aufstellung dokumentieren wir die wichtigsten Veränderungen von Vorschriften im Detail.

Riester-Rente: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") flexibler und einfacher. Künftig kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne staatliche Förderung zu verlieren.

Pflege: Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte für die Beurteilung von stationären Pflegeeinrichtungen höher. Pflegeeinrichtungen und -dienste werden regelmäßig unangemeldet überprüft. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen - wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.

Tabaksteuer: Seit 1. Januar gilt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung, was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um vier bis acht Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.

Umsatzsteuer: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.

Kfz-Steuer: Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 wird der Grenzwert für den CO{-2}-Ausstoß verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.

Reisekostenrecht: Das steuerliche Reisekostenrecht wird einfacher. Betroffen sind Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei Auswärtstätigkeit mit Abwesenheit von über acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für An- beziehungsweise Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro gewährt werden.

Arbeitsmarkt: Vorbeugend wurde die verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von zwölf Monaten für 2014 erneuert. Das soll bei einem Abschwung Arbeitslosigkeit vermeiden helfen. Sonst wäre die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld mit dem Jahreswechsel auf die gesetzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten zurückgefallen. Das erweiterte Kurzarbeitergeld hatte 2008/2009 Massenarbeitslosigkeit verhindert.

Ehrenamt: Bürokratische Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten werden abgebaut. So wird etwa die Bildung von Rücklagen flexibler.

Gesundheit: Die große Koalition hat verhindert, dass die Preisbremse für patentgeschützte Medikamente wegfällt. Das erspart den Krankenkassen und Beitragszahlern Mehrausgaben von 500 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit sind die Preise für diese Medikamente eingefroren. Der Hersteller-Zwangsrabatt für Arzneien von 16 Prozent reduziert sich auf sechs Prozent. Er soll demnächst auf sieben Prozent angehoben werden.

Sepa: Im Februar startet das europäische Zahlungssystem "Sepa". Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden nach dem gleichen System abgewickelt. Verbraucher können noch bis 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Zigaretten/Zoll: Privatpersonen dürfen für den Eigenbedarf aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt 800 Zigaretten nur 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Für mehr Zigaretten ist Tabaksteuer nachzuzahlen.

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