Neue Regeln, wenn Online-Bestellungen zurückgeschickt werden

Berlin · Bei Rücksendung einer gekauften Ware muss der Widerruf künftig schriftlich erklärt werden. Dies und vieles mehr regelt die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte, die ab 13. Juni gültig ist.

Wer bei der Online-Bestellung des neuen Sommerkleids oder beim Schuhkauf im Internet die Rücksendung gleich mit einplant und das begehrte Stück in mehreren Größen und Farben bestellt, muss sich ab Mitte Juni auf Änderungen einstellen. Denn dann tritt die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft.

In allen 28 EU-Ländern gilt ab dem 13. Juni ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht beim Einkauf im Internet. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und beträgt 14 Kalendertage. In Deutschland gab es schon bisher das Recht, im Internet bestellte Ware binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken - das EU-Recht sah hier nur eine siebentägige Frist vor.

Die bloße Rücksendung der gekauften Ware genügt nicht mehr. Künftig muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden, und zwar am besten schriftlich, wie Dorothea Kesberger von der Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt. "Das geht formlos, mit einem einfachen Satz." Darin sollten auch Kundennummer, Bestellnummer und Datum angegeben werden. Begründet werden muss der Widerruf nicht. Ein telefonischer Widerruf gilt laut Kesberger zwar auch, aber im Streitfall sei der Kunde mit der Schriftform "auf der sicheren Seite". Bei höheren Bestellsummen sei es ratsam, den Widerruf per Einschreiben zu schicken.

Die Richtlinie gilt für Bestellungen im Internet, per Telefon und im klassischen Versandhandel, aber auch für Verkäufe an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten. Außerdem gilt das Widerrufsrecht für Online-Auktionshäuser wie Ebay. Allerdings kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerblichen Händler bezogen wurde.

Den Online-Händlern steht es nun frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen. Allerdings müssen sie den Verbraucher im Voraus darüber informieren. Wirbt ein Unternehmen nicht ohnehin mit der kostenlosen Rücksendung, hilft im Zweifel ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Große Online-Versandhändler haben schon angekündigt, dass sie von der neuen Regelung keinen Gebrauch machen und die Rücksendekosten weiterhin übernehmen werden.

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