Namensrecht istdas tägliche Brot

StandesbeamteNamensrecht istdas tägliche BrotZum Leserbrief "Ein Standesbeamter konnte auch irren" von Monika Schedler und Johannes van Driel (13. April) Zur getrennten Namensführung behauptet ein Ehepaar, das 1983 auf dem Standesamt Lebach die Ehe geschlossen hat: "Es war ein Fehler des Standesbeamten

Standesbeamte

Namensrecht ist

das tägliche Brot

Zum Leserbrief "Ein Standesbeamter konnte auch irren" von Monika Schedler und Johannes van Driel (13. April)

Zur getrennten Namensführung behauptet ein Ehepaar, das 1983 auf dem Standesamt Lebach die Ehe geschlossen hat: "Es war ein Fehler des Standesbeamten." Der damalige Verlobte konnte jedoch als niederländischer Staatsangehöriger beim Aufgebot keine Erklärung zur Anwendung deutschen Namensrechts abgeben, weil er in Deutschland keinen Wohnsitz hatte. Demnach war ausländisches Namensrecht zu beachten mit der Folge der getrennten Namensführung der Ehegatten. Dies ist bei den Aufgebotsunterlagen dokumentiert. Diese Klarstellung ist deshalb notwendig, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, auf den Standesämtern, speziell in Lebach, werde unsauber gearbeitet. Das Namensrecht ist insbesondere bei Beteiligung von Ausländern nicht ganz unkompliziert, für uns Standesbeamte jedoch das tägliche Brot, mit dem wir umzugehen wissen.

Hans Herrmann, Lebach

Grüne

Zum Regieren gehört immer auch Toleranz

Zum Leserbrief "Das Leben geht auch in grünen Zeiten weiter" von Werner Stein (SZ vom 11. April)

Die Gegen-Alles-Partei, die Grünen, würde am liebsten auch noch das Feierabendbier in den Gaststätten oder das Rauchen auf den Terrassen der Kneipen verbieten. Ich hoffe, dass sie sämtliche Wahlen gewinnen. Nach nur einer Amtsperiode würden die Miesmacher der Nation wieder mit der Fünf-Prozent-Hürde kämpfen, denn Regieren erfordert Toleranz gegen Anderslebende und -denkende.

Robert Ziegler, Saarbrücken

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