Zweitwohnungen dürfen in Berlin an Touristen vermietet werden

Berlin · Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssten die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht. Es gab damit drei Eigentümern aus Rostock, Dänemark und Italien Recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen die Behörden mit Verweis auf das Zweckentfremdungsverbot die Genehmigung verweigert hatten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen (Az: VG 6 K 91.16, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16).

Die Behörden hatten argumentiert, wenn mit Wohnraum ein höheres Entgelt erzielt werden soll, sei dies kein schutzwürdiges Interesse. Ferienwohnungen dürfen wegen des knappen Wohnraums in Berlin seit Mai nicht mehr gewerblich angeboten werden. Laut Urteil tritt bei der Vermietung einer Zweitwohnung während der Abwesenheit der Eigentümer kein Verlust von Wohnraum ein. Schutzwürdige private Interessen gingen hier dem öffentlichen Interesse vor.

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