Rasierklingen-Urteil Wilkinson unterliegt erneut im Rasierer-Streit

Düsseldorf · Schlechte Nachrichten für Millionen Männer: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat – in zweiter Instanz – dem Rasiererhersteller Wilkinson vorläufig untersagt, in Deutschland preisgünstige Ersatzklingen für den weit verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten Gillette zu verkaufen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die für den Rasierer typische Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, entschied das Gericht.

Wer sich gerne nass rasiert, kennt das Problem: Der Rasierer ist günstig, doch die Ersatzklingen sind richtig teuer. Umso erfreuter waren viele Besitzer des Nassrasierer-Modells von Gillette im Frühjahr 2017, als in vielen Drogeriemärkten Ersatzklingen auftauchten, die um rund 30 Prozent günstiger waren als die Originale. Die Ersatzklingen wurden als Eigenmarken der Drogeriemärkte vermarktet, doch hergestellt wurden sie vom Gillette-Rivalen Wilkinson.

Der Fall zeigt nach Angaben des Wirtschaftsprofessors Michael Stephan von der Universität Marburg, wie sehr das Patentrecht in den vergangenen Jahren von einem defensiven Schutzschild zu einer strategischen Waffe im Wettbewerb geworden ist. Selbst vergleichsweise simple Produkte wie Nassrasierer würden mit einem regelrechten „Patentdickicht“ geschützt. Allein für den „Mach3 Turbo“ habe Gillette 35 Patente angemeldet.

Trotz des Düsseldorfer Urteils können „Mach3“-Besitzer hoffen,  wieder günstigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar ab.

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