Internet Wie der Onlinehandel besteuert werden soll

Saarbrücken · Der Onlinehandel von Unternehmen außerhalb der EU läuft oft in einer steuerfreien Zone. Auf Initiative des Saarlandes soll das geändert werden.

 Wenn Handelsgeschäfte beispielsweise mit chinesischen Firmen über Plattformen wie Ebay getätigt werden, wird häufig keine Umsatzsteuer gezahlt. Das soll sich möglichst rasch ändern.

Wenn Handelsgeschäfte beispielsweise mit chinesischen Firmen über Plattformen wie Ebay getätigt werden, wird häufig keine Umsatzsteuer gezahlt. Das soll sich möglichst rasch ändern.

Foto: dpa-tmn/Inga Kjer

Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani (CDU) macht weiter Druck, um auf internationaler Ebene mehr Steuergerechtigkeit durchzusetzen. Die nächste Gelegenheit, um mit seinen Vorstellungen durchzudringen, ist die Finanzministerkonferenz, die am 30. November stattfindet.

Auf die Tagesordnung kommt dort erneut ein Vorstoß des Saarlandes, um dem Steuerbetrug beim Online-Handel einen Riegel vorzuschieben. Denn die Finanzbehörden haben festgestellt, dass kaum Umsatzsteuer bezahlt wird, wenn Kunden auf Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellen. Vor allem chinesische Online-Händler würden ihre Produkte zwar in Deutschland verkaufen, häufig allerdings keine Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) und auch keine Umsatzsteuer abführen. „Kurzfristig könnte dieser Missbrauch gestoppt werden, indem die Handelsplattformen selbst für diese Geschäfte in die Haftung genommen werden“, heißt es aus dem Ministerium.

Darauf läuft auch der Vorschlag einer Arbeitsgruppe auf Expertenebene hinaus, die sich mit der Initiative des Saarlandes beschäftigt hat. Dieser wurde inzwischen von den Finanzministern aufgegriffen. Dort wird der Bundesfinanzminister aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und ihn Anfang kommenden Jahres in das parlamentarische Gesetzgebungs-Verfahren einzubringen. Wenn die Online-Plattformen gesetzlich verpflichtet würden, diese Zölle und Steuern abzuführen, rechnen die Fachleute des Saar-Ministeriums bundesweit mit Mehreinnahmen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich. In die Kassen des Saarlandes könnten bis zu zehn Millionen Euro zusätzlich fließen. Eine Blaupause für dieses Verfahren gibt es bereits in Großbritannien. Dort werden die Online-Plattformen bereits für die Umsätze ihrer Kunden steuerlich in die Haftung genommen.

Die Arbeitsgruppe schlägt außerdem vor, eine Impressumspflicht für alle Online-Händler einzuführen, mit Namen, Anschrift, Erreichbarkeit und Steuernummer. Als Sanktionsmöglichkeit sieht das Papier unter anderem vor, die Händler-Webseite abschalten zu können.

„Es geht darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen – unabhängig davon, ob sie ihre Waren im Internet verkaufen oder im Einzelhandel vor Ort“, sagt Toscani. Oft seien Elektronik-Artikel aus Ostasien im Internet deswegen so günstig, weil darauf keine Steuern gezahlt würden. Dies würde den heimischen Handel nach und nach verdrängen.

Ein zweiter Vorschlag des Saarlandes verfolgt ein ähnliches Ziel, doch die Umsetzung könnte dauern, weil es hier auf internationaler Ebene noch Abstimmungsbedarf gibt. Danach sollen Online-Händler generell dazu gezwungen werden, auf ihre Waren eine Quellensteuer abzuführen, die beim Verkauf sofort abgezweigt wird. Auch dieser Ansatz soll in der Finanzministerkonferenz am 30. Dezember diskutiert werden.

Allerdings geht das Thema rund um die Wertschöpfung in der Internet-Welt nach Ansicht des Saar-Finanzministeriums noch viel weiter. „Wir müssen generell Antworten finden, wie die digitale Wirtschaft künftig zu besteuern ist“, heißt es dort. „Denn es werden immer mehr Produkte verkauft, die nur im virtuellen Raum existieren“ – so zum Beispiel Filme oder Musik, die über Streaming-Dienste wie Netflix (Filme) oder Spotify (Musik) bestellt oder angehört werden. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang eine so genannte Ausgleichssteuer (Equalization Tax), bei der das Saarland ebenfalls auf die Tube drückt. Hierbei handele es sich um eine ganz neue Steuer, die weder wie eine Umsatz- noch wie eine Gewinnsteuer behandelt werden dürfe, um Folgewirkungen zu vermeiden. Würde sie zum Beispiel wie die Umsatzsteuer verbucht, könnten die Unternehmen einen Vorsteuerabzug geltend machen, was viele rechtliche Folgeprobleme mit sich bringe.

 Finanzminister Stephan Toscani.

Finanzminister Stephan Toscani.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Das Modell der Ausgleichssteuer wird als nächstes im Finanzausschuss des Bundesrats behandelt, der ebenfalls am 30. November tagt. Dort soll dazu eine Stellungnahme der Bundesländer verabschiedet werden. Diese soll für den Bund die Grundlage für Verhandlungen mit der EU-Kommission bilden. Allerdings wird im Saar-Ministerium eingeräumt, dass sich hier die Bundesländer selbst noch nicht einig sind, auf welcher Ebene diese Ausgleichssteuer eingeführt werden soll. Die einen plädieren dafür, damit in der EU vorzupreschen. Andere wollen erreichen, dass alle 35 Länder, die der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angehören, diese Steuer übernehmen sollen.

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