SZ-Telefonratgeber Telekommunikation Wenn es Ärger mit Handyverträgen gibt

Expertinnen der Verbraucherzentrale beantworten Fragen rund um den Abschluss von Mobilfunkverträgen.

 Laut Verbraucherzentrale sollten auf der Telefonrechnung Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrags vermerkt sein.

Laut Verbraucherzentrale sollten auf der Telefonrechnung Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrags vermerkt sein.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Am Telefon waren Sabine Strichertz und Silke Schröder, Rechtsberaterinnen der saarländischen Verbraucherzentrale.

Ich habe im Shop einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Habe ich ein Widerrufsrecht?

STRICHERTZ Ein Widerrufsrecht haben Sie bei Verträgen, die telefonisch oder online, an der Haustür oder auf der Straße abgeschlossen werden. In diesen Fällen wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag in Ruhe zu Hause zu überprüfen. Sie haben den Handyvertrag im Geschäft unterzeichnet. In diesem Fall steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag per E-Mail gekündigt. Angeblich hat mein Mobilfunkanbieter die Kündigung nicht erhalten und weigert sich nun, den Vertrag zu beenden. Was kann ich dagegen tun?

STRICHERTZ Sie sollten eine Kündigung postalisch per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter senden. Mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein bestätigt das Unternehmen den Erhalt der Kündigung. Dann kann nicht behauptet werden, die Kündigung sei nicht angekommen. Sie können die Kündigung auch faxen. Dann dient der Fax Sendebericht als Beweis für den Zugang der Kündigung.

Ich möchte meinen Mobilfunkvertrag kündigen, kenne aber die Laufzeit nicht.

SCHRÖDER Sie können einfach die Kündigung zum nächstmöglichen Termin aussprechen und bitten den Anbieter, die Vertragsbeendigung schriftlich zu bestätigen. Kündigen Sie bitte immer nachweislich, also so, dass Sie die Kündigung später auch beweisen können. Wenn Sie einen Blick auf Ihre Telefonrechnung nehmen, so sehen Sie, dass dort die Laufzeit und auch die Kündigungsfrist vermerkt sind.

Was hat es damit auf sich, wenn ein Handyanbieter schon seit einem dreiviertel Jahr monatlich 9,99 Euro abbucht, wobei ich das Handy gar nicht nutze?

SCHRÖDER Wenn Sie ein Handy haben, dann funktioniert dieses Handy nur mit einem Mobilfunkvertrag. Bei einem Laufzeitvertrag ist der monatliche Beitrag zu zahlen, auch wenn das Handy nicht genutzt wird. Wer wirklich selten telefoniert oder das Handy nur für den Notfall bei sich trägt, kommt sicherlich mit einer Prepaidkarte, also einer aufladbaren Karte, günstiger davon.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Verbraucherrechtstelefon: Montag, Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89 50.

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