Hausratsversicherungen Wenn plötzlich Wertvolles fehlt

Berlin · Keine Frage: Eine Hausratversicherung ist wichtig. Eine Prüfung bestehender Policen kann sich angesichts neuer Konditionen lohnen.

 Nach solch ungebetenem Besuch ist eine Hausratsversicherung oft sinnvoll. 

Nach solch ungebetenem Besuch ist eine Hausratsversicherung oft sinnvoll. 

Foto: picture alliance / Daniel Maurer/Daniel Maurer

() Ein Paar geht einkaufen. Als es zurückkommt, sind die Zimmer durchwühlt, Schränke und Schubladen aufgehebelt. Schmuck, ein Tresorschrank mit Bargeld und Ausweise sind gestohlen. Ein solcher Einbruch ist ein Fall für die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl oder Sturm.

Doch in diesem Fall kürzte der Versicherer die Zahlung um die Hälfte. Der Grund: Das Paar hatte die Haustür nicht abgeschlossen. Offenbar konnten die Diebe die Tür mit vergleichsweise einfachen Mitteln öffnen. Das Landgericht Kassel erkannte grobe Fahrlässigkeit (Az.: 5 O 2653/09).

„Dabei gibt es inzwischen viele gute Verträge, die eine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen“, sagt Michael Bruns, Versicherungsexperte bei der Stiftung Warentest. Entsprechend kann es sich lohnen, bestehende Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Denn bei alten Verträgen sind Versicherer im Schadensfall schnell dabei, von grober Fahrlässigkeit zu sprechen.

Ärgerlich für Kunden: „Dann haben sie jahrelang die Beiträge gezahlt und bekommen im Schadensfall trotzdem nicht alles erstattet“, sagt Bruns. Insbesondere bei Totalschäden durch Brand oder Wasser entgehen dem Versicherten so schnell mal Zehntausende Euro.

Auch aus einem weiteren Grund lohnt es sich, den Vertrag mit der Hausratversicherung regelmäßig zu prüfen: „Viele Verbraucher sind nach einigen Jahren unterversichert“, sagt Bruns und nennt ein typisches Beispiel: Ein junges Paar schließt eine Hausratversicherung ab, als es zusammenzieht. Nach und nach werden die Möbel aus der Studentenzeit durch hochwertigere ausgetauscht. Es kommen Kinder mit ihrem Hausrat dazu, ein größerer Fernseher – und nach fünf Jahren hat sich der Hausrat bereits verdoppelt. Die Summe, die als Wert für den Hausrat angegeben wurde, passt dann nicht mehr.

Im Schadensfall kann die Versicherung dann prozentuale Abzüge bei der Schadensregulierung vornehmen. „Und zwar unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist, der gemeldet wird“, warnt  Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Ein Beispiel: Der Hausrat ist bis zu 50 000 Euro versichert. Die Kunden machen einen Sturmschaden von 10 000 Euro geltend. Ein Prüfer der Versicherung stellt aber fest, dass der Hausrat einen Wert von 100 000 Euro hat. „Obwohl der gemeldete Schaden deutlich unter diesen Werten ist, wird der Schaden nur zur Hälfte beglichen, weil eine Unterversicherung von 50 Prozent vorlag“, erklärt Zeugner.

Um den Wert des Hausrats zu prüfen, gibt es zwei Möglichkeiten: Die einfachste ist, den Wert pauschal nach der Wohnfläche festzulegen. Die Versicherer schlagen hierzu meist vor, 650 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen. „In den meisten Fällen passt das auch sehr gut“, sagt Zeugner. Wer allerdings eine kleine Wohnung hat mit vielen Wertsachen oder umgekehrt ein großes Haus aber wenig Inventar, der bestimmt den Wert besser individuell – und zwar zum Wert der Wiederbeschaffung. „Dabei muss man sehr präzise vorgehen, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Zeugner rät, auch noch Fotos zu machen.

Auch wer sich in den vergangenen Jahren ein E-Bike angeschafft hat, sollte die Vertragsbedingungen der Hauratversicherung mal wieder durchlesen. „Oft reicht hier die Versicherungssumme für den Zusatzschutz Fahrrad nicht mehr“, sagt Bruns. Liegt sie bei 1000 Euro für alle Fahrräder im Haushalt, ist sie mit einem E-Bike schon ausgereizt.

Und es gibt noch einen weiteren Grund, Altverträge regelmäßig zu prüfen: Die Preise und Konditionen ändern sich laufend. So ist es inzwischen beispielsweise möglich, sein Hab und Gut zu versichern, falls bei einer Kreuzfahrt in die Kabine eingebrochen wird.

Wer noch keine Hausratversicherung hat, muss übrigens nicht zwingend eine abschließen. Bianca Boss vom Bund der Versicherten nennt folgende Faustregel: „Sobald es mich finanziell existenziell trifft, wenn ich beispielsweise bei einem Brand all mein Hab und Gut verliere, ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll.“

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