Immobilien Weichholz gehört nicht neben Steinbauten

Karlsruhe · ( Architekten müssen beim Bau darauf achten, dass sie neben einem „starren Massivbau“ kein Gebäude aus „nachgiebigem Holz“ errichten. Darauf weist der Bundesgerichtshof hin. Tun sie das nicht, haften sie im Schadensfalle mit entsprechendem Schadenersatz.

Bei einer solchen Bauweise könne es nämlich durch das „Verformungsverhalten“ des weicheren Holzes – im konkreten Fall war es Nadelholz – zu  kostspieligen Mängeln in der Statik und Tragwerksplanung führen, urteilten die Richter. (AZ:VII ZR 31/16)

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