Immobilien Weichholz gehört nicht neben Steinbauten

Karlsruhe · ( Architekten müssen beim Bau darauf achten, dass sie neben einem „starren Massivbau“ kein Gebäude aus „nachgiebigem Holz“ errichten. Darauf weist der Bundesgerichtshof hin. Tun sie das nicht, haften sie im Schadensfalle mit entsprechendem Schadenersatz.

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