Was Stromkunden jetzt zum Entfall der EEG-Umlage wissen müssen
Strom wird ab dem 1. Juli um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde günstiger. (Stand: 30. Juni 2022) Denn die EEG-Abgabe, die es seit 2000 gibt und die für die Finanzierung von erneuerbaren Energien genutzt wird, fällt dann auf null Cent. Es wurde Ende April vom Bundestag beschlossen und ist seit Ende Mai in Kraft. Die Stromrechnung sinkt dadurch nicht sofort, sondern werde erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Haushalten, die mit Strom heizen, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Zwischenablesung des Stromzählerstandes zu machen. Denn: Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Da reiche eine Schätzung durch den Stromanbieter nicht aus, um zu erfahren, wie viel Strom in der ersten Jahreshälfte und wie viel in der zweiten verbraucht worden ist. Diese Kilowattverbrauchs-Stände sind schließlich entscheidend, um die sinkenden Kosten angesichts der entfallenen EEG-Umlage zu errechnen. Haushalte, die davon betroffen sind, sollten ihren Zählerstand am 30. Juni ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter melden. Ursprünglich sollte die EEG-Umlage für Stromverbraucher erst ab Januar 2023 entfallen. Angesichts der derzeit angespannten Lage mit Krieg in der Ukraine, Inflation und enorm gestiegenen Energiekosten wurde das allerdings zur Entlastung der Haushalte frühzeitig umgesetzt.