Von Einkommensteuer bis Unterhalt Was sich im nächsten Jahr alles ändert

Berlin · Den Deutschen winken im Jahr 2018 ein etwas höheres Kindergeld sowie geringfügig niedrigere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt es zum Jahreswechsel eine Fülle von gesetzlichen Änderungen. Einige wichtige Änderungen im Überblick:

 Zum Jahreswechsel gibt es auch eine Fülle von gesetzlichen Änderungen.

Zum Jahreswechsel gibt es auch eine Fülle von gesetzlichen Änderungen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag steigt von 8820 Euro auf genau 9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18 000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7428 Euro steigt.

Kindergeld: Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre.

Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Er kommt zum Beitragssatz von 14,6 Prozent dazu, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Hartz IV: Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.

Rente: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent.

Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.

Unterhalt: Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ um sechs bis zwölf Euro.

Steuerkriminalität: Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Umsätze mit manipulierten Kassen und fingierte Rechnungen sorgen bislang für hohe Steuerausfälle.

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